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Bereitschaftsdienst


Beim Amtsgericht Baden-Baden besteht in der dienstfreien Zeit ein  Bereitschaftsdienst. Der Bereitschaftsdienst umfasst alle Entscheidungen eines Amtsgerichts, die keinen Aufschub dulden, insbesondere Haftsachen und freiheitsentziehende Maßnahmen nach FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Aus diesem Grunde ist die Wachtmeisterei (Zimmer 001, Erdgeschoss) samstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr besetzt.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als „Eilt“ kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten.

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