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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Baden-Baden


Wir freuen uns, Sie auf unserer Internetseite begrüßen zu dürfen.

Auch wenn im Land- und Amtsgericht Baden-Baden derzeit keine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske besteht, bitten wir, bei Gesprächskontakten mit Gerichtsangehörigen in den Räumen der Poststelle, Rechtsantragstelle und der Bibliothek weiterhin eine Maske zu tragen. Bitte beachten Sie auch, dass in mündlichen Verhandlungen von den Vorsitzenden das Tragen von Mund-Nase-Masken richterlich angeordnet werden kann.



Hinweis zu betrügerischen Rechnungen und gefälschten Urteilen

Bitte beachten Sie, dass der Kosteneinzug für das Amtsgericht Baden-Baden ausschließlich über die Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt.
Aktuell werden unter dem Briefkopf des Amtsgerichts Baden-Baden angebliche Gerichtsbeschlüsse mit Zahlungsaufforderung in betrügerischer Absicht versandt. Im Zweifelsfall nehmen Sie vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Ebenso sind derzeit vermehrt offensichtlich gefälschte Urteile unter dem Briefkopf des Amtsgerichts Baden-Baden in Umlauf, in denen erhebliche Summen im fünfstelligen Bereich als Schadenswiedergutmachung zugesprochen werden. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Allgemein:

Anträge und Erklärungen zur Niederschrift der Geschäftsstelle (§ 25 FamFG, § 129a ZPO) werden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache und Vorprüfung der Dringlichkeit aufgenommen (Tel.: 07221 685-0).

Über Beratungshilfeanträge wird ausschließlich im schriftlichen Verfahren entschieden. Das Antragsformular finden Sie zum Download unter Service/Formulare. Alternativ ist das Formular an der Pforte erhältlich.


Hinweis zu Gewaltschutzverfahren: Grundsätzlich sind Anträge auf Gewaltschutz eigenständig und schriftlich zu stellen. Eine Protokollierung erfolgt nur noch in Ausnahmefällen. 

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle: Montag bis Freitag von 09:30 - 11:00 Uhr.

Die persönliche Abgabe von Schreiben ist bis auf Weiteres nicht möglich. Sie finden den Briefkasten vor dem Gebäude.

Auskünfte zu Verfahren sowie im Rahmen der dem Gericht obliegenden Rechtsauskunft werden ausschließlich schriftlich oder telefonisch erteilt.



Insolvenzabteilung:

Negativbescheinigungen können schriftlich per Post oder per Mail (poststelle@agbaden-baden.justiz.bwl.de) beim Insolvenzgericht beantragt werden.

Hinweis:

Fügen Sie bitte eine Kopie/Ablichtung Ihres gültigen Personalausweises Vorder- und Rückseite bei. Bei Reisepässen und ausländischen Pässen wird eine Meldebescheinigung der Stadt/Gemeinde benötigt.

Bei Negativbescheinigungen für juristische Personen fügen Sie bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Monat) sowie eine Kopie/Ablichtung des gültigen Personalausweises d. Geschäftsführer/s bei.


Zwangsversteigerungsabteilung:

Für Einsicht in Verkehrswertgutachten ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 07221/685-106 erforderlich. Ferner informieren wir Sie  hier über Objekte, die innerhalb der nächsten sechs Wochen versteigert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://versteigerungspool.de/


Gerichtszahlstelle:

Die Zahlstelle ist für bare und unbare Einzahlungen bis auf Weiteres dienstags und donnerstags von 09:00 - 11:30 Uhr nur nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 07221/685-152 geöffnet.



Nachlassgericht:

Für das Publikum ist das Nachlassgericht zu den Sprechzeiten geöffnet.

Anträge und Erklärungen werden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 07221/685-700 entgegen genommen.
Unterlagen dürfen Sie gerne auch weiterhin mit Anschreiben unter Nennung des Aktenzeichens in unseren Briefkasten einwerfen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 07221/685-700 während unseren Sprechzeiten
(Mo. – Mi. u. Fr. von 9.00 h bis 11.30 h und Do. 13.30 – 15.30 h) zur Verfügung.



Hier erfahren Sie Allgemeines über die Justiz und ihre Interner Link Aufgaben aber auch die Interner Link zuständigen Ansprechpartner für Ihre ganz persönlichen Anliegen.

 

Verschiedene Formulare für Antragstellungen haben wir zum Downloaden für Sie Interner Link  hier bereitgestellt.



Ab 1. Januar 2018 ist das Amtsgericht Baden-Baden - Nachlassgericht - für Nachlasssachen der bisherigen Notariatsbezirke Achern, Baden-Baden und Bühl zuständig.

Sie finden das Nachlassgericht nun in der Lichtentaler Allee 11, 76530 Baden-Baden. Das Gebäude liegt in der Nähe der Bushaltestelle "Klosterplatz", welche vom Bahnhof aus mit der Linie 201 erreicht werden kann.

Informationen zu den Sprechzeiten finden Sie unter der Rubrik "Öffnungszeiten".

        

Unser Internetangebot verstehen wir als Serviceleistung.  Wir sind stets bestrebt, dieses aktuell  zu halten und  zu erweitern.



Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihren Besuch

 

Ihr Amtsgericht Baden-Baden   


Allgemeine Hinweise für Bedienstete des Amtsgerichts Baden-Baden - bitte hier klicken 

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